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   OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14   

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OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14 (https://dejure.org/2015,2154)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2015 - 8 LA 22/14 (https://dejure.org/2015,2154)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 8 LA 22/14 (https://dejure.org/2015,2154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 82 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Rücknahme/Widerruf der Approbation | Widerruf der Approbation | Unerlaubte Verschreibung von Betäubungsmitteln bei Substitutionsbehandlungen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (53)

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14
    Die unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 2709/09 vom Kläger geäußerte Auffassung, das durch einen Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit geschützte Vertrauen in die Ärzteschaft sei grundsätzlich kein Gemeinwohlinteresse, dessen Bedeutung in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehe, teilt der Senat nicht.

    Der Entscheidung der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - lag, anders als hier, eine sofortige Vollziehung des Widerrufs der ärztlichen Approbation zugrunde.

    Da eine solche Anordnung der sofortigen Vollziehung des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes ein selbständiges vorläufiges Verbot zur Ausübung des ärztlichen Berufes bewirkt, das in seinen Wirkungen über diejenigen des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht und damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618), ist ein solcher Eingriff nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14
    Danach ist ein Arzt zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Im Übrigen ist für die Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte dann kein Raum, wenn, wie hier, die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt vorlag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426).

    Denn auch das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches schränkt die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O.; Urt. v. 14.2.1963 - BVerwG I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O. jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14
    Anlass für den Entzug der Approbation wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

    Denn auch das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches schränkt die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O.; Urt. v. 14.2.1963 - BVerwG I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O. jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14
    Dabei ist nach objektivem Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 3, Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -, juris Rn. 40) zu beurteilen, ob das Fehlverhalten geeignet ist, dieses Ansehen des Berufsstandes der Ärzte und das in ihn gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916) und auch des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -,GesR 2014, 183, 184; v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. jeweils m.w.N.) dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit bei Entscheidungen über den Entzug einer ärztlichen Approbation gemacht werden.

    Es trifft zwar zu, dass ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann geboten sein kann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 8).

  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14
    Dieser Einschätzung hält der Kläger zu Unrecht die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 28. Januar 2014 (- 1 StR 494/13 -, BGHSt 59, 150 f.) und vom 16. Januar 2014 (- 1 StR 389/13 -, MedR 2014, 812 f.) entgegen.

    Der Kläger sieht zum einen mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 2014 - 1 StR 389/13 - und vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13 - einen Bedarf zur Klärung der "Fragestellung der Auswirkung einer formal zu beanstandenden Take-Home-Verordnung".

  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14
    Dieser Einschätzung hält der Kläger zu Unrecht die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 28. Januar 2014 (- 1 StR 494/13 -, BGHSt 59, 150 f.) und vom 16. Januar 2014 (- 1 StR 389/13 -, MedR 2014, 812 f.) entgegen.

    Der Kläger sieht zum einen mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 2014 - 1 StR 389/13 - und vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13 - einen Bedarf zur Klärung der "Fragestellung der Auswirkung einer formal zu beanstandenden Take-Home-Verordnung".

  • BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07

    Vereinbarkeit des Widerrufs einer Approbation als Apotheker wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14
    Anhaltspunkte dafür, dass der Widerruf der Approbation im vorliegenden Fall ausnahmsweise einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Klägers bewirkt (vgl. zur grundsätzlichen Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit: BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007 - BVerwG 3 B 23.07 -, juris Rn. 5 f.), ergeben sich auch aus seinem Zulassungsvorbringen nicht.

    Im Übrigen ist für die Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte dann kein Raum, wenn, wie hier, die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt vorlag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14
    Anlass für den Entzug der Approbation wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Liegen damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO vor, ist - ohne dass es auf die Gefahr erneuter Verletzungen beruflicher Pflichten ankommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - BVerwG 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 10) - die Approbation als Arzt zu widerrufen; dem Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt.

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14
    Es trifft zwar zu, dass ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann geboten sein kann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 8).

    Auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich erfasster Verstoß genügt grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn, wie hier, die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - BVerwG 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388; Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Berufspflichtverletzung; Bewährung; Prognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14
    Danach ist ein Arzt zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08

    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98

    Approbation als Arzt; einschränkende Nebenstimmungen; Auflagen; Befristung;

  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgabe durch einen Arzt im Rahmen einer

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10

    Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98

    Städtebaulicher Entwicklungsbereich; bebauter Bereich; Umstrukturierung;

  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgabe von Methadon durch einen

  • BGH, 26.09.2013 - 2 StR 256/13

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2009 - 8 ME 196/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Berufserlaubnis beim dringenden

  • VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2007 - 8 LA 78/06

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen altersbedingter Leistungsschwäche

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2005 - 8 ME 181/04

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Arzt; Prognose; Rechtsschutzbedürfnis; Ruhen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1988 - 5 B 309/88
  • VGH Bayern, 15.06.1993 - 21 B 92.226
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 3353/13

    Entzug des Doktorgrades wegen "Unwürdigkeit" nur bei wissenschaftsbezogenen

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 640/09

    Verkannte Bindungswirkung eines früheren Urteils (übernommene Feststellungen;

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 LA 34/13

    Gerichtliche Kontrolle über Art und Umfang der sachlichen Prüfung des

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Es gilt ein objektiver Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 3, Senatsbeschl. v. 10.2.2015 - 8 LA 22/14 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Allerdings kann auch ein erstmaliges Fehlverhalten für die Annahme der Berufsunwürdigkeit genügen, wenn die Art des Verstoßes, das Ausmaß der Schuld - insbesondere im Bereich strafbaren Verhaltens - und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - BVerwG 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388, 389; Senatsbeschl. v. 10.2.2015, a.a.O., Rn. 76 m.w.N.).

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19

    Benzodiazepin; Bindungswirkung; Fluninoc; Flunitrazepam; Strafbefehl;

    Es gilt ein objektiver Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 3, Senatsbeschl. v. 10.2.2015 - 8 LA 22/14 -, juris Rn. 10 m.w.N.).".
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